Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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bei Kommanditgesellschaften noch weiter die Bezeichnung der 
Kommanditisten nach Familiennamen, Vornamen, Beruf und Wohnort und den 
Betrag der Einlage eines jeden, sowie die etwaige Erhöhung oder Herabsetzung 
dieser Einlage; 
bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Höhe des 
Stammkapitals und dessen etwaige Erhöhung oder Herabsetzung, den Tag des 
Abschlusses des Gesellschaftsvertrags und dessen etwaige Aenderung, die Bezeich- 
nung der Personen der Geschäftsführer und der Liquidatoren nach Familiennamen, 
Vornamen, Beruf und Wohnort und etwaige Aenderungen in der Person der- 
selben, etwaige Bestimmungen über die Zeitdauer der Gesellschaft und über die 
Vertretungsbefugniß der Geschäftsführer und der Liquidatoren, sowie über die 
Beendigung dieser Befugniß; 
bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften 
auf Aktien die Höhe des Grundkapitals und dessen etwaige Erhöhung oder 
Herabsetzung, sowie den Beschluß hierüber, den Tag der Feststellung des Gesell- 
schaftsvertrags und dessen Aenderungen, die Bezeichnung der Vorstandsmitglieder, 
beziehungsweise der persönlich haftenden Gesellschafter sowie der Liquidatoren nach 
Familiennamen, Vornamen, Beruf und Wohnort, Aenderungen in der Person 
derselben, etwaige besondere Bestimmungen über die Zeitdauer der Gesellschaft und 
über die Vertretungsbefugniß der Vorstandsmitglieder, der persönlich haftenden 
Gesellschafter und der Liquidatoren sowie Aenderungen hierin; 
bei juristischen Personen die Bezeichnung der Mitglieder des Vor- 
stands und der Liquidatoren nach Familiennamen, Vornamen, Beruf und Wohn- 
ort, Aenderungen in deren Person, etwaige besondere Bestimmungen der Satzung 
über die Zeitdauer des Unternehmens und die Vertretungsbefugniß der Vorstands- 
mitglieder und Liquidatoren, sowie Aenderungen hierin; 
die siebente die Verweisung auf die Registerakten unter Bezeichnung der Nummer 
und der Stelle (Ouadrangel), des betreffenden Aktenbunds (§. 14 Abs. 2 dieser Verfügung); 
die achte alle anderen auf die Gesellschaft oder juristische Person sich beziehenden 
Eintragungen, welche zur Aufnahme in die übrigen Spalten nicht geeignet sind, wie 
z. B. die von Amtswegen einzutragende Bemerkung über die Eröffnung des Konkurses, 
die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, die Einstellung und die Aufhebung des Kon-
	        
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