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Vorprüfung innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem vorgeschriebenen Semesteranfange vollständig
bestanden ist.
8. 26.
Der Meldung ist der Nachweis beizufügen, daß der Kandidat nach vollständig bestandener
ärztlicher Vorprüfung mindestens
1) je zwei Halbjahre hindurch an der medizinischen, chirurgischen und geburtshülflichen Klinik
als Praktikant regelmäßig Theil genommen, vier Kreißende in Gegenwart des Lehrers
oder Assistenzarztes selbständig entbunden,
2) je ein Halbjahr als Praktikant die Klinik für Augenkrankheiten, die medizinische Poliklinik,
die Kinderklinik oder -Poliklinik, die psychiatrische Klinik, sowie die Spezialkliniken oder
-Polikliniken für Hals- und Nasen-, für Ohren- und für Haut= und syphilitische Krankheiten
regelmäßig besucht, sowie am praktischen Unterricht in der Impftechnik Theil genommen
und die zur Ausübung der Impfung erforderlichen technischen Fähigkeiten und Kenntnisse
über Gewinnung und Erhaltung der Lymphe erworben,
3) je eine Vorlesung über topographische Anatomie, Pharmakologie und gerichtliche Medizin
gehört hat.
Soweit am Universitätsort eine besondere Kinderklinik oder -Poliklinik oder eine besondere Klinik
oder Poliklinik für die zu 2 genannten Spezialfächer nicht besteht, genügt die Theilnahme an einem
Kursus für diese Fächer in der entsprechenden Abtheilung eines von der Centralbehörde ermächtigten
größeren Krankenhauses.
Der Nachweis wird für die Vorlesungen über topographische Anatomie, Pharmakologie und
gerichtliche Medizin durch das Abgangszeugniß, im Uebrigen durch besondere, nach dem beigefügten
Muster 4 auszustellende Zeugnisse der klinischen oder poliklinischen Dirigenten oder durch das ent-
sprechende Zeugniß eines von der Behörde mit der Ertheilung des Unterrichts in der Impftechnik
beauftragten Lehrers erbracht.
Für die Studirenden der Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in
Berlin werden die zu §§. 23 und 25 erforderten Zeugnisse von der Direktion der Akademie ausgestellt.
S. 26.
Außerdem sind der Meldung noch beizufügen
1) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in welchem der Gang der Universitätsstudien dar-
zulegen ist, sowie
2) falls der Kandidat sich nicht alsbald nach dem Abgange von der Universität meldet, ein
amtliches Zeugniß über seine Führung in der Zwischenzeit.