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10.
.Die Vergünstigung der Zurückstellung kann ferner gewährt werden:
a) Handwerksburschen, wenn dieselben im Interesse ihrer gewerblichen Verhältnisse zu wandern
beabsichtigen,
b) den schifthrtereibenden Militärpflichtigen der Landbevölkerung,
Tc) allen Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung.
Die Zurückstellung der unter b und c genannten Militärpflichtigen darf bis zu dem während
ihres vierten Militärpflichtjahrs stattfindenden Aushebungsgeschäft ausgedehnt werden.
Seeleute, welche eine deutsche Navigations= oder Schiffsbauschule besuchen, haben für die
Dauer des Besuchs dieser Anstalten auf Zurückstellung Anspruch (§. 15, ).
Die Zurückstellung der im Auslande lebenden Militärpflichtigen darf bis zu dem in ihrem dritten
Militärpflichtjahre stattfindenden Aushebungsgeschäft ausgedehnt werden.
Die Zurückstellung der in Rußland lebenden deutschen Militärpflichtigen bis zu vorstehend
erwähntem Termine darf Seitens der Kaiserlich Deutschen Botschaft zu St. Petersburg — unter
Benachrichtigung der heimathlichen Ersatzkommission (§. 25,4) — verfügt werden.
In gleicher Weise sind für die Zurückstellung der in den deutschen Schutzebieten lebenden
deutschen Militärpflichtigen die Kaiserlichen Gouvernements und Landeshauptmannschaften zuständig.
Zurückstellung als überzählig.
Sobald der Bedarf an Ersatzmannschaften einschließlich der für Ausfall und Nachersatz erfor-
derlichen Prozentmannschaften (§. 73, 5) gedeckt ist, werden die noch vorhandenen diensttauglichen
Militärpflichtigen bis zum nächsten Jahre als Ueberzählige zurückgestellt (§. 73,.
Doch kann auf dieselben im Falle des Bedarfs während der Dauer der Nachersatzgestellungen
(§. 77) jederzeit zurückgegriffen werden.
. Eine Zurückstellung Militärpflichtiger als Ueberzählige ist nur bis zu dem auf ihr drittes Militär-
pflichtjahr folgenden 1. Februar zulässig, und muß bis dahin endgültig über sie entschieden sein
(SS. 28, 4 und 40, v).
S. 35.
Bescheinigung der Zurückstellung.
. Ueber die erfolgten Zurückstellungen sind Seitens der Ersatzkommissionen Bescheinigungen auszu-
fertigen.
In denselben ist die Dauer der Zurückstellung genau anzugeben, sowie ob für die Dauer
der Zurückstellung die Entbindung von der Anmeldung zur Stammrolle stattgefunden hat.
.Diese Bescheinigungen sind einzutragen:
für alle der Aushebung unterworfenen Militärpflichtigen in die Loosungsscheine
(§. 67) und zwar unter „Bemerkungen“,
#t alle zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten in die Berechtigungsscheine
Für die überzähligen Militärpflichtigen genügt der Vermerk „Ueberzählig“ im Loosungsscheine.
Den auf Grund des Zeugnisses über die Befähigung zum Seesteuermann zum einjährig-frei-
willigen Dienste in der Marine Berechtigten (§. 88, 3) ist über die erfolgte Zurückstellung eine
besondere Bescheinigung auszustellen.
Für die Militärpflichtigen, welche Seitens der Truppen zum freiwilligen Dienste angenommen
sind, dient als Ausweis — behufs Zurückstellung von der Aushebung bis zum Dienstantritte
— der Annahmeschein (§. 85).