Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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□S 
Vorstellungsliste □ 
enthält die 
a) wegen häuslicher Verhältnisse, 
b) wegen bedingter Tauglichkeit bezw. wegen Mindermaß, 
I) wegen zeitiger Untauglichkeit 
zum Landsturm ersten Aufgebots in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen (§. 39). 
Vorstellungsliste D 
enthält die 
a) wegen häuslicher Verhältnisse, 
b) wegen geringer körperlicher Fehler bezw. wegen Mindermaß, 
J) wegen zeitiger Untauglichkeit 
zur Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen G. 40). 
Vorstellungsliste E 
enthält die zur Aushebung in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Landbevölkerung. 
Vorstellungsliste F. 
enthält die Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung, und zwar: 
a) die Auszuschließenden, 
b) die Auszumusternden, 
J) die zur Marine-Ersatzreserve in Vorschlag Gebrachten, 
d) die zur Aushebung für die Marine in Vorschlag Gebrachten. 
Die Eintragung der Militärpflichtigen in die Vorstellungsliste E erfolgt nach der bei der Muster- 
ung festgesetzten Reihenfolge (S. 66, ). 
Sämmtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je vier Ausfertigungen von der Ersatzkommission 
gefertigt und vollzogen, von denen je eine für die ständigen Mitglieder der Ober-Ersatzkommission 
und der Ersatzkommission bestimmt ist. 
Die Ausfertigungen für die Militärvorsitzenden läßt der Militärvorsitzende der Ersatzkom- 
mission, die für die Civilvorsitzenden der Civilvorsitzende der Ersatzkommission anfertigen. 
Als Beilagen zu den Vorstellungslisten dienen: 
Beilage 1, 
enthaltend die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, über welche zu ent- 
scheiden ist (§. 82, ); 
Beilage 2, 
enthaltend die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig beurlaubten Rekruten (88. 76,, 
und 81, 5); 
" Beilage 3, 
enthaltend diejenigen zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten, welche 
a) wegen häuslicher Verhältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht beantragen, 
b) von den Truppen= bezw. Marinetheilen abgewiesen worden sind (§. 94,). 
Die Anfertigung der Beilagen 1 und 2 liegt dem Militärvorsitzenden, diejenige der Beilage 3 
dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission ob und zwar in je vier Ausfertigungen und nach 
demselben Muster wie die Vorstellungslisten. 
Betreffs Veränderungen bezw. Zugangsnachweisungen zu den Vorstellungslisten siehe 88. 68, 6„ 
und 72, 4.
	        
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