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Ueber die erfolgte Zurückstellung wird ihnen Seitens genannter Cidvilvorsitzenden eine vor-
läufige Bescheinigung ertheilt. #„
Beim Musterungsgeschäfte wird die Dauer der Zurückstellung in die Loosungsscheine
(§§. 35 und 67) eingetragen. Z
Die Schiffermusterungen werden durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission unter Hin-
zuziehung eines Militär= oder Marinearzles abgehalten.
Das Schiffer-Musterungsgeschäft findet in der Regel in den Aushebungsorten (§. 72) statt.
Woselbst schiffahrttreibende Militärpflichtige nicht in größerer Anzahl vorhanden, werden Schiffer-
musterungen nicht anberaumt.) ·
Die Termine für die Schiffermusterungen werden innerhalb des Brigadebezirkes durch den Infanterie-
Brigadekommandeur festgesetzt und durch die Ersatzkommissionen amtlich veröffentlicht.
Die Termine sind derartig festzusetzen, daß die Einstellung der für die Marine auszuheben-
den Militärpflichtigen im Anschluß an die Schiffermusterung erfolgen kann.
Der Generalstabsarzt der Marine theilt bis zum 1. November jedes Jahres den Generalkommandos
der Küstenbezirke mit, ob und welche Marineärzte für die Schiffermusterungen zur Verwendung
gelangen können.
Die Generalkommandos vertheilen die namhaft gemachten Marineärzte auf die Infanterie-
brigaden.
Die Infanterie-Brigadekommandeure theilen sie den einzelnen Ersatzkommissionen zu und
benachrichtigen den Generalstabsarzt der Marine über Ort und Zeit des erforderlichen Eintreffens
der Marineärzte.
Wird der Bedarf an Aerzten hierdurch nicht gedeckt, so veranlassen die Infanterie-Brigade-
kommandeure das Nöthige G. 61, .
8. 76.
Entscheidungen.
. Bei den Schiffermusterungen wird über die Tauglichkeit oder Untauglichkeit der schiffahrttreibenden
Militärpflichtigen entschieden, sofern solche nicht außerterminlich gemustert werden (8. 78).
Reklamationen dagegen dürfen in den Schiffer-Musterungsterminen weder angebracht noch
erörtert werden. Wer auf Grund bürgerlicher Verhältnisse Berücksichtigungen beansprucht, muß
seine Wünsche rechtzeitig beim Musterungs- oder Aushebungsgeschäft entweder selbst oder durch
seine Angehörigen (§. 32, 1) zur Sprache bringen.
Die Bestimmungen des §. 62 finden sinngemäße Anwendung.
. Für die Entscheidungen sind die allgemeinen Grundsätze maßgebend mit dem Unterschiede, daß in
den Schiffer-Musterungsterminen durch die Ersatzkommissionen — im Auftrage der Ober-Ersatz-
kommissionen — endgültige Entscheidungen gefällt werden. Die regelmäßige Reihenfolge (§. 66,2)
ist bei der Aushebung der schiffahrttreibenden Militärpflichtigen der Landbevölkerung innezuhalten.
Die Abschlußnummern gelten auch für sie (§. 58, ).
Die in der regelmäßigen Reihenfolge für das Heer auszuhebenden schiffahrttreibenden Militär-
pflichtigen der Landbevölkerung erhalten Urlaubspässe nach Muster 12, sofern sie nicht sogleich
zu Nachersatzgestellungen Verwendung finden können (5§. 77).
Militärpflichtigen auf i
*) In Aushebungsbezirken, in welchen Schiffermusterungen nicht stattfinden, dürfen die schiffahrttreibenden
bren Wunsch ebenfalls bis zum Dezember des laufenden Jahres zurückgestellt und dem-
nächst ebenso wie die von See zurückkehrenden Militärpflichtigen (§. 78) außerterminlich gemustert werden.