Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Muster 3. 
  
  
des Aushebungsbezirss. 
[(U Vor= und Familiennamnnnn 
  
18. zI O□0rt) 
*s Bundesstaattttt.. , 
mit der .-«.. 
Dienste ohns ) Wuatffe überwiesen. 
tärischen Kontrole. Sie können in Fällen außerordentlichen Bedarfs zur 
Die Mannschaften der aufsgerufenen Jahresklassen unterliegen den für die 
den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarstrafordnung unterworfen. Die- 
angegebenen Zeit bei der Ortsbehörde ihres Anfenthalts zur Landsturmrolle 
Civikvorsitzenden ihres Wohnsitzes oder in Ermangelung des letzteren bei 
Deutschland zuerst erreichen. Mit Erlaß der Kaiserlichen Verordnung, durch 
die dem Landsturm überwiesenen Mannschaften, welche nicht zum aktiven 
daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Lebensunterhalt sichernde 
für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung 
den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission desjenigen Aushebungsbezirkes zu 
hierauf erfolgten Entscheidungen sind endgültige. Nach Erlaß des Aufrufs 
unddreißigste Lebensjahr vollendet wird, erfolgt der Uebertritt zum Land- 
mit dem vollendeten fünfundvierzigsten Lebensjahr, ohne daß es dazu einer 
über als Ausweis. 
„.. , den ten 19 
Ersatzkommission im Bczirke 
Infanteriebrigade. 
Der Civilvorsitzende. 
Duplikat 50 Pfennig. 
  
 
	        
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