Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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§. 7. 
Das Sicherheitszeichen (§ 2) besteht aus einer Gußeisenplatte von der in der 
“ Beilage II dargestellten Form und Größe. 
—* 
Die Oberkante der wagrechten Rippe giebt die Höhe des Sicherheits- 
zeichens an. 
Die Befestigung des Sicherheitszeichens erfolgt wie die des Eichzeichens, womöglich 
auf festen wetterbeständigen Mauern oder Felsen, jedoch nicht an demselben Körper, an 
welchem das Eichzeichen angebracht ist. 
Die Höhenlage des Sicherheitszeichens wird außer auf das Eichzeichen noch auf zwei 
unverrückbare Punkte (Nebenfestpunkte), wie Gebäudesockel, steinerne Thürschwellen und 
Fensterbänke, feste Mauern, Felsen und dergleichen, bezogen. Diese Punkte müssen 
womöglich außerhalb des zu dem Werke gehörigen Besitzthums liegen und sind auf 
horizontalen Flächen durch eingemeißelte Kreuze, auf vertikalen Flächen durch ein- 
springende scharfkantige Kerfen, bei denen die tief liegende Kante die Höhe angibt, zu 
bezeichnen. 
S. 8. 
Die Eich= und Sicherheitszeichen sind unter der Leitung und in Gegenwart des von 
dem Oberamt oder der Kreisregierung beauftragten Technikers zu setzen. 
Hiezu sind der Unternehmer, sowie zwei Mitglieder der Ortsbauschau oder des 
Gemeinderaths beizuziehen und die Besitzer der flußauf= und flußabwärts zunächst ge- 
legenen Wasserbenützungsanlagen, sowie alle sonst Betheiligten zu laden. 
Unter den Besitzern der zunächst gelegenen Wasserbenützungsanlagen sind nicht noth- 
wendig blos die beiden unmittelbaren Nachbarn oberhalb und unterhalb der Stauanlage 
zu verstehen. Vielmehr kommen die Besitzer aller derjenigen Wasserbenützungsanlagen 
in Betracht, auf deren Betrieb die bei Setzung des Eichzeichens erfolgende Bestimmung 
der Stauhöhe eine Einwirkung in einem thatsächlich fühlbaren Maß auszuüben geeignet ist. 
Den Betheiligten, mit Ausnahme des zur Theilnahme verpflichteten Unternehmers, 
ist das Erscheinen freigestellt. 89 
Nach erfolgter Anbringung des Eichzeichens ist über seine Setzung ein Protokoll 
aufzunehmen, in welchem das Höhenzeichen genau nach Lage, Entfernung von Kanten, 
Fugen und dergl., bei Aufstellung einer Eichsäule nach der Tiefe und Art der Gründung,
	        
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