Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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betreffend die militärischen Dienstverhältnisse der zu dem Landjägerkorps eingetheilten 
Offizianten an den Strafanstalten (Reg. Blatt S. 369), aufgehoben. 
Unsere Ministerien der Justiz und des Innern sind mit der Vollziehung der 
gegenwärtigen Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 24. Februar 1901. 
Wilhelm. 
Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. Weizsäcker. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des gewerblichen Jachverständigenvereins 
für Württemberg, Baden und Zessen. Vom 2. März 1901. 
Seine Königliche Majestät haben am 1. d. M. zum stellvertretenden Mitglied 
des nach dem Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 gebildeten gewerblichen Sachverständigen- 
vereins für Württemberg, Baden und Hessen an Stelledes verstorbenen Geheimen Kommerzien- 
raths Karl Zöppritz in Mergelstetten, O.A. Heidenheim, den Kaufmann Friedrich 
Wiedenmann, Inhaber der Firma Gerlach und Wiedenmann in Stuttgart, allergnädigst 
zu ernennen geruht. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Dezember 1876 
(Reg. Blatt von 1877 S. 1) hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 2. März 1901. 
Breitling. 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
des Innern und der Finanzen, 
betreffend die Fafen- und Zollhofsordnung für Friedrichshafen und Langenargen, sowie die ge- 
stimmungen für die öffentlichen Anlandestellen zu Kreßbronn, Eriskirch-Schwedi, Schloß Friedrichs- 
hafen und Fischbach. Vom 28. Januar 1901. 
I. Von den in der Verfügung des vorbezeichneten Betreffs vom 29. April 1896 
(Reg. Blatt S. 85) in Bezug genommenen Vorschriften sind
	        
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