Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Zusammensetzung, die Fortleitung und etwaige Veränderung, insbesondere 
Reinigung und Verdünnung, zwischen dem Entstehungsort und der Ein— 
leitungsstelle. 
2) in den Fällen des Art. 23 Abs. 2: 
a. die Begrenzung und Größe des Gebiets, aus welchem das Abwasser herrührt, 
sowie des Niederschlagsgebiets, die Begrenzung der Grundstücke (Straßen), 
innerhalb deren der Sammelkanal beziehungsweise die Reinigungsanlagen sich 
befinden, unter Angabe der Parzellennummern und der Namen ihrer Eigen— 
thümer; 
b. die Bezeichnung der Grundstücke in der Umgebung der Reinigungsanlagen, 
ferner der Grundstücke bei und gegenüber der Einleitungsstelle; 
Zc. die öffentlichen Wege und Eisenbahnen einschließlich der Brücken, sowie die 
Wasserbenützungsanlagen in der Nähe der Einleitungsstelle; 
I. die Beschaffenheit und Menge des Abwassers, die zur Reinigung vorgesehenen 
Vorkehrungen, die sekundliche Wassermenge, welche das öffentliche Gewässer 
bei niederstem Wasserstand und in der Regel führt, die Einwirkung der Ein- 
leitung auf den Zustand und das Verhalten des öffentlichen Gewässers, ins- 
besondere hinsichtlich des Gemeingebrauchs und bestehender Wassernutzungsrechte 
und Wasserbenützungsanlagen, ferner die Einwirkung auf die Ufergrundstücke; 
Ze. die örtlichen Vorschriften über die Behandlung des in den Sammelkanal ge- 
langenden häuslichen und gewerblichen Abwassers. 
3) in den Fällen des Art. 25; 
a. die Begrenzung und Größe der Grundstücke, welche zu der zu entwässernden 
Fläche gehören oder innerhalb deren die Wasserabführungsanlagen sich befinden, 
unter Angabe der Parzellennummern und der Namen der Eigenthümer; 
b. die Bezeichnung der Grundstücke, welche an die Grundstücke, in denen die 
Abführungsanlagen sich befinden, unmittelbar angrenzen, ferner die Bezeich- 
nung der Ufergrundstücke bei und gegenüber der Einleitungsstelle, sowie die 
Namen der Eigenthümer dieser Grundstücke; 
. die unter Ziffer 1c vorgeschriebenen Angaben; 
d. die Beschaffenheit des abzuführenden Wassers unter gewöhnlichen Verhältnissen, 
die Menge desselben unter diesen sowie unter außerordentlichen Verhältnissen,
	        
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