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c. Realschulen.
Königreich Württemberg.
Schwenningen: Realanstalt.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die im Juli 1901 abge-
haltene Reifeprüfung.
d. Oessentliche Schullehrer-Seminare.
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt: Fürstlich evangelisch-lutherisches Landes-Seminar.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für den Ostertermin 1901.
Privat-Hehranstalten.=
Königreich Bayern.
Nürnberg: #Real= und Handels-Lehranstalt (Institut M. Gombrich).
Anmerk. Die Dauer der Berechtigung wird bis zum Prüfungstermin 1902 einschließ-
lich verlängert.
Großherzogthum Hessen.
Offenbach a. Main: #Götheschule des Oberlehrers a. D. Ernst Gerloff (früher Dr. Pius Sack).
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die zu Michaelis 1901
abgehaltene Entlassungsprüfung. — Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig
nur bis zum Herbsttermin 1903 einschließlich Geltung.
Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Salzungen: Privat-Realschule von Heinrich Christian Wehner.
Anmerk. Die bisherige zeitliche Beschränkung ist aufgehoben.
Dehraustalten im Auslande.
Brüssel: Real-Progymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die im Juli 1901 abgehaltene
Reifeprüfung. — Die Anstalt darf Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Be-
) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer
unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung
die Prüfungsordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.