Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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W 8. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch den 27. März 1901. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf 
polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur 
Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche gefallene Thiere. Vom 
20. März 1901. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Titel 
und die Rangverhältnisse der Lehrer an den öffentlichen höheren Mädchenschulen. Vom 18. März 1901. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Ent- 
schädigung für an Milzbrand und an Maul- und Klauenseuche gefallene Thiere. 
Vom 20. März 1901. 
Auf Grund des Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die Abwehr 
und Unterdrückung von Viehseuchen vom 20. März 1881 (Reg. Blatt S. 189), des Art. 1 
des Gesetzes vom 7. Juni 1885, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene 
Thiere (Reg. Blatt S. 253), und des Art. 1 des Gesetzes vom 31. Mai 1893, betreffend 
die Entschädigung für an Maul= und Klauenseuche gefallenes Rindvieh (Reg. Blatt S. 123), 
sowie in Gemäßheit der Ministerialverfügung vom 15. Januar 1896, betreffend die Voll- 
ziehung des Reichsgesetzes vom * Hurt.8 über die Abwehr und Unterdrückung von 
 
	        
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