Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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K. Regierung für den Neckarkreis. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung von Gais- 
burg mit Stuttgart. 73. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1901 an. 73. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die Titel und 
die Rangverhältnisse der Lehrer an den öffentlichen höheren Mädchenschulen. 76. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschä- 
digung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung 
gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und 
Klauenseuche gefallene Thiere. 75. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Jebenhausen zu Erhebung 
einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 79. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die Unter- 
stützung der bedürftigen Familien von Theilnehmern der Expedition nach Ostasien. 80. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Gewerbege- 
richts. 90. 
April. 
K. Hofdomänenkammer. Bekanntmachung, betreffend die Titulatur der Räthe der Hofkam- 
merlichen Verwaltung. 93. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus 
Vorarlberg. 92. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung 
der Kunstschule in Stuttgart. 92. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsan- 
stalten. Verfügung, betreffend Aenderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. 91. 
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Obertürkheim zu Er- 
hebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 95. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Mitgliedern des musika- 
lischen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen. 98. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gesammtgemeinde Untergröningen 
zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 96. 
30. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend den Bestand der Aichämter. 110. 
Mai. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Theilgemeinden Herrlingen und 
Weidach zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 97. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten. Bekanntmachung, betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer 
Nebeneisenbahn von Kornthal nach Weissach. 99.
	        
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