Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

77 
2) Die akademisch gebildeten Hauptlehrer an den oberen Klassen dieser Schulen 
führen den Titel „Professor“ mit dem Nang auf der VII. Stufe der Rangordnung. 
3) Die akademisch gebildeten Hauptlehrer an den übrigen Klassen dieser Schulen 
führen den Titel „Oberreallehrer“ mit dem Rang auf der VIII. Stufe der 
Rangordnung. 
Für einen angemessenen Theil dieser Lehrer kann nach zwölfjähriger ständiger 
Dienstzeit der Titel eines Professors auf der VII. Stufe der Rangordnung in 
Vorschlag gebracht werden. 
4) Diejenigen Hauptlehrer an den öffentlichen höheren Mädchenschulen, welche die 
Dienstprüfung für Präzeptors= und Reallehrersstellen (Ministerialverfügung vom 
9. Juni 1900, Reg.Blatt S. 488), oder die frühere Kollaboraturprüfung 
(Ministerialverfügung vom 20. Juni 1864, Reg. Blatt S. 128) erstanden haben, 
führen den Titel „Reallehrer“ mit dem Rang auf der IX. Stufe der Rang- 
ordnung. . 
5) Den der Kategorie der Volksschullehrer angehörigen Hauptlehrern an öffentlichen 
höheren Mädchenschulen kann nach sechsjähriger ständiger Dienstzeit an höheren 
Mädchenschulen der Titel „Oberlehrer“ verliehen werden. 
Durch die gegenwärtige Verfügung wird der dermalige Titel und Rang solcher 
Lehrer nicht berührt, welchen zurzeit ein höherer Titel und ein höherer Rang zukommt, 
als sie nach vorstehenden Bestimmungen beanspruchen könnten. 
Die Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 24. De- 
zember 1878, betreffend den Titel und Rang der an öffentlichen höheren Mädchenschulen 
angestellten Vorstände (Reg. Blatt S. 316), wird durch die Ziff. 1 der gegenwärtigen 
Bekanntmachung ersetzt. 
Stuttgart, den 18. März 1901. 
Weizsäcker. 
  
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.