Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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10. 
Regierungsblattf 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 29. April 1901.5 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend 
Aenderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. Vom 24. Aprik 1901. — Verfügung des Ministeriums 
des Innern, betreffend die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Vorarlberg. Vom 22. April 1901. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Bezeichnung der Kunstschule 
in Stuttgart. Vom 23. April 1901. — Bekanntmachung der K. Hofdomänenkammer, betreffend die Titulatur 
der Räthe der Hofkammerlichen Verwaltung. Vom 18. April 1901. 
  
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betrefsend Aenderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. Vom 24. April 1901. 
Die Postordnung vom 21. Mai 1900 hat folgende Aenderungen erhalten: 
1) Im §. 3 „Außenseite“ ist im Abs. I nach demersten Satze — also hinter 
dem Worte „vermerken“ nachzutragen: 
Diese sämmtlichen Angaben können, außer bei Sendungen mit Werthangabe 
(§. 15), auch durch aufgeklebte Zettel hergestellt werden. 
2) Im §. 8 „Postkarten“ sind die ersten beiden Sätze des Abs. IV.— von 
„Der Empfänger“ bis „des Absenders.“ — zu streichen. 
3) Im §. 9 „Drucksachen“ ist im Abs. X Ziff. 7 Zeile 3 zu setzen statt 
„den Tag“: die Zeit.
	        
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