Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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17. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 7. Juni 1902. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des K. Staatsministeriums, betreffend die Formen des schriftlichen Geschäftsverkehrs der Be- 
brden unter einander und mit dem Publikum. Bom 30. Mai 1902. — Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, betreffend den Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken. Bom 24. Mai 190 
  
ekauntmachung des fl. Staateoministeriums, 
betreffend die Formen des schriftlichen Geschäftsverkehrs der Behörden unter einander und mit 
dem Ppublikum. Vom 30. Mai 1902. 
Zur Vereinfachung der Formen des schriftlichen Verkehrs in amtlichen Angelegen- 
heiten und zur Verminderung des Schreibwerks hat das K. Staatsministerium mit 
Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät die nachstehenden Grund- 
sätze festgestellt, nach welchen im Verkehr der württembergischen Staats= und Gemeinde- 
behörden unter einander und mit außerwürttembergischen Behörden sowie mit dem 
Publikum künftighin zu verfahren ist. 
8. 1. 
Amtsstil. 
Die Schreibweise der Behörden soll knapp und klar sein, der Stellung der Behörden 
zu einander und zum Publikum auch in der Form entsprechen und sich der allgemein 
üblichen Sprache des Verkehrs anschließen. Entbehrliche Fremdwörter, veraltete Kanzlei- 
ausdrücke und überflüssige Kurialien sind zu vermeiden.
	        
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