Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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§. 12. 
Nach Beendigung der Vermessung und vor Ausstellung des Aichscheins werden die 
Aichskalen an den Schiffsseiten symmetrisch und paarweise angebracht. Schiffe bis 40 m 
Länge erhalten beiderseits 2 Aichskalen, ungefähr in den Endpunkten des 1. und 2. Drittels 
der Schiffslänge, Schiffe über 40 m Länge 3 Aichskalen in der Mitte und in einer Ent- 
fernung von ungefähr /6 der Schiffslänge vom Vorder= und Hintersteven. Bei hölzernen 
Schiffen werden die Aichskalen durch Einschlagen eiserner oder kupferner Nägel, bei 
eisernen Schiffen durch Einkerbungen oder Körnerschläge in die Schiffswand bezeichnet. 
Maßgebend für die Theilung ist stets die Mitte der Aichnägel, Körnerschläge oder Ein- 
kerbungen. 
Hölzerne Schiffe. Eiserne Schiffe. 
  
  
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Auf hölzernen Schiffen werden zur Bezeichnung einer Einsenkung von je 10 und 
5 Centimeter Einsenkung Nägel mit viereckigen Köpfen von 1 gem Fläche und zur Be- 
zeichnung einer Einsenkung von je 2 Centimeter kleinere Aichnägel mit runden Köpfen 
(Stiften) verwendet.
	        
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