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Hekanntmechung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ansstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in
Argentinien, Urngnay oder paragnay. Vom 14. Juni 1902.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 4. Juni 1902 (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1902
No. 23 S. 119) zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 14. Juni 1902.
Pischek. v. Schnürlen.
Bekanntmachung.
An Stelle des Dr. Karl Wenzel zu Buenos Aires (Bekanntmachung vom 7. September 1895,
Central-Blatt S. 348)) ist dem Chefarzte des deutschen Krankenhauses Dr. Friedrich Wilhelm Delius
in Buenos Aires auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden,
Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder
bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden
Aufenthalt in Argentinien, Uruguay oder Paraguay haben.
Berlin, den 4. Juni 1902.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
vVerfügung der Ministerien des Juneru und der Finanzen,
betreffend die Ausübung der Fischerei. Vom 14. Juni 1902.
In der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die
Ausübung der Fischerei vom 1. Juni 1894 (Reg. Blatt S. 135) ist am Schluß von §. 10
Abs. 2 nach dem Worte „beziehen“ der Zusatz einzuschalten: „Ebenso finden auf die
übrigen nicht ablaßbaren Seen des Landes die vorstehenden Schonzeiten, soweit sie die
Karpfen, Schleien, Brachsen und Barsche betreffen, keine Anwendung.“
Stuttgart, den 14. Juni 1902.
Pischek. Zeyer.
*) Württ. Reg. Blatt von 1895 S. 276.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart. —