235
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit ' bezeichneten Gymnafien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß Über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aebersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Eelte
Gymnasien (A. a) ’ 235 Real-Progymnasien Cöbbd . . ... 250
Real- Gymnasien (A. 0) . .248 Realschulen(cc)... ..251
ObersReacichulen(A.c)...... 246 Oeffentliche Schullehrer= Seminare (0. 4) 256
Progymnasien (B. a) 247 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 259
Real-Progymnasien (B. b) 247 Privat-Lehranstalten 260
Realschulen (B. c). ... 248 Lehranstalten im Auslaude 263
Progymnasien (C. a) 2719
Geffentliche FPehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arnsberg,
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Aschersleben,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, Bartenstein,