Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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viereckiger, scharfbegrenzter Gestalt und rother bis blaurother Farbe, welche stets etwas über die Haut- 
oberfläche hervorragen und besonders deutlich bei geschlachteten gebrühten Schweinen zu erkennen sind. 
Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Theile anzusehen (§. 35 
Nr. 10); die übrigen Fleischtheile sind als genußtauglich zu erklären (vergl. §. 40), sofern nicht ein 
anderer Beanstandungsgrund vorliegt. 
12. Die Schweineseuche. 
Diese Seuche kommt häufig bei den Thieren mit der Schweinepest (vergl. Nr. 13) vergesell- 
schaftet vor. 
An Schweineseuche leidende lebende Thiere zeigen Athembeschwerden und Husten. Daneben 
können Schwäche, verringerte Freßlust, wenig hervortretende Hautröthe, sowie Verstopfung vorhanden sein. 
Die Krankheit verläuft indeß häufig ohne auffällige äußere Erscheinungen. 
Mit Schweineseuche behaftete geschlachtete Thiere lassen fast regelmäßig eine Lungen= und 
Brustfellentzündung erkennen. Der kranke Theil der Lungen sieht Anfangs dunkelroth, später mehr grau- 
roth aus, fühlt sich derb an, und in dem verdichteten Gewebe findet man scharf umschriebene gelbe oder 
auch grauweiße Herde. Das Lungen= und das Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit faserigen 
bis schwartigen Auflagerungen bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die Lymph- 
drüsen an der Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und geröthet. Am Herzbeutel sind oft Auf- 
lagerungen oder Bindegewebswucherungen vorhanden, in Folge deren es zu Verklebungen und Ver- 
wachsungen des Herzbentels mit dem Herzen kommen kann. 
Wie beim Rothlaufe (vergl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden 
(§§. 15, 11 Abs. 1, Abs. 3). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§§ 14, 32). Die Beurtheilung 
des Fleisches bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§. 31). 
13. Die Schweinepest. 
Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungsrohrs und Ent- 
zündungen der Haut. 
Die Erscheinungen am lebenden Thiere sind: Abgeschlagenheit, Abnahme der Freßlust, Ver- 
stopfung, spater stinkender Durchfall und Abmagerung, serner mit grindartigen schwärzlichen Krusten 
bedeckte Flecke an Rüssel, Ohren, Hals, Rücken und Aster. Nicht selten findet sich eine eitrige Entzündung 
der Augenbindehaut vor. 
Beim geschlachteten Thiere sind oberflächliche und tiefere, graue und graugelbe Verschorfungen 
in Form von Kuötchen, größeren Platten, bröcklichen Knöpfen und mehr oder weniger tiefgehende ge- 
schwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, insbesondere des Blind= und Grimm-= 
darmes, vorhanden. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bestimmungen für Schweineseuche (vergl. 
Nr. 12) sinngemäße Anwendung. 
14. Die Ruhr. 
Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Kälbern, seltener bei Lämmern seuchenartig 
auftretende Magen- und Darmentzündung.
	        
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