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begrenzt ist eine Geschwulst, wenn von ihr nur ein bestimmter Körpertheil mit oder ohne zugehörige
Lymphdrüsen befallen ist.
Auf die Fleischbeschau bei örtlich begrenzten Geschwülsten (§. 35 Nr. 2) findet die Bemerkung
zu Nr. 19 (Strahlenpilzerkrankung) sinngemäße Anwendung.
33. Blutungen.
Der Austritt von Blut aus den Blutgefäßen in das Gewebe oder in Körperhöhlen entsteht ent-
weder durch Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße, durch Schnitte, Stiche, Quetschungen, Zerreißungen,
Knochenbrüche oder durch andere Ursachen. Die Blutungen der ersteren Art, das heißt die durch
mechanische Ursachen frisch entstandenen, erkennt man daran, daß lediglich das Muskelfleisch oder das
Bindegewebe von dunkelrothem, nicht übelriechendem Blute in mehr oder weniger großer Ausdehnung
durchtränkt ist. Die Blutungen der letzteren Art treten besonders bei Erkrankungen des Blutes auf und
sind entweder klein und umschrieben oder umfangreich und kommen besonders an den Schleimhäuten und
den serösen Häuten (vor allem am Brustsell und dem serösen Ueberzuge des Herzens), an der äußeren
Haut und der Unterhaut vor.
Bei Vorhandensein von Blutungen, die auf mechanischem Wege entstanden sind, hat der nicht als
Thierarzt approbirte Beschauer nur die veränderten Fleischtheile als untauglich zum Genusse für Menschen
zu bezeichnen (§. 30 Nr. 1 k und §. 35 Nr. 9 und 15); das übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse
für Menschen zu erklären, sofern nicht ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt. Bei Blutungen, welche
nicht auf mechanischem Wege entstanden sind, steht die Beurtheilung des Fleisches dem Thierarzte zu (§. 31).
34. Geruchs= und Geschmacksabweichungen des Fleisches.
1. Geruch und Geschmack nach bestimmten Futtermitteln. Das Fleisch von Schweinen,
welche reichlich mit Fischen oder Spülicht gefüttert worden sind, riecht und schmeckt oft fischig und thranig,
oder fade und ranzig. Diese Abweichungen treten häufig erst nach dem Kochen hervor. In häheren
Graden ist der Geruch widerlich und das Fettgewebe grau oder gelb verfärbt und erweicht.
2. Der Geschlechtsgeruch. Das Fleisch von Ebern und von sogenannten Binnen= oder Spitz-
ebern, seltener von älteren kastrirten Ebern sowie das Fleisch von Ziegenböcken, zuweilen auch von
Widdern, besitzt meist einen eigenthümlichen, mehr oder weniger auffallenden, unangenehmen Geruch und
Geschmack, der jedoch beim Erkalten des Fleisches stark zurücktritt.
3. Der Geruch nach Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und dergleichen. Viele
Arzneimittel können ihren Geruch dem Fleische mittheilen. Hierher gehören insbesondere Kampher,
Petroleum, Aether, Terpentinöl, Kümmelöl, Anisöl, Chlorpräparate und Karbolsäure. Ein Theil dieser
Stoffe macht sich auch dann im Fleische bemerkbar, wenn dieselben mit der Athmungsluft aufgenommen
wurden. Ferner zieht das Fleisch geschlachteter Thiere Gerüche an und hält sie fest. Die Geruchsab-
weichungen können erheblich (widerlicher Geruch) oder wenig auffallend sein.
Behufs Feststellung der Geruchsabweichungen ist in Zweifelsfällen die Kochprobe vor-
zunehmen. Zu diesem Zwecke wird aus dem Muskelfleisch ein flaches, etwa handtellergroßes Stück
herausgeschnitten, in reines siedendes Wasser gelegt und in einem sauberen Gefäße 10 Minuten gekocht.
Die dabei entstehenden Dämpfe lassen den etwa vorhandenen Geruch deutlich erkennen. Bei der Begut-
achtung von Eberfleisch empfiehlt es sich, die Kochprobe erst am Tage nach der Schlachtung vorzunehmen.