Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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oder Durchtastung zur Ermittelung von Krankheitszuständen nicht ausreicht, sind die tieferen Schichten 
durch Einschnitte und Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften freizulegen und zu uniersuchen. 
Die zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu durchschneiden. Liegen krankhafte Ver- 
önderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht, so ist eine solche 
entsprechend der Lage des Falles vorzunehmen; insbesondere sind verdächtige oder erkrankie Theile an- 
zuschneiden. 
S. 7. 
Bei der Beschau sind im Allgemeinen zu berücksichtigen: 
. das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Ueberzügen der Eingeweide; 
#die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (Anlegung eines 
Querschnitts im unteren Drittel der Lungen); 
der Herzbeulel und das Herz (Anlegung eines Längsschnitts, durch den beide Kammern ge- 
öffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird); 
die Leber und die einzelnen Lyomphdrüsen an der Leberpforte; 
die Milz; 
die Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der Fettkapsel); 
das Euter und die zugehörigen Lymphdrüsen; 
der Kopf und die oberen Hals- und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der Zunge so weit, daß 
die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist); 
die Haut und einzelnen Hauttheile; 
das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und Gelenke (An- 
legung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und Gelenke, soweit sie 
ohne Zerlegung des Thierkörpers für die Untersuchung zugänglich sind; im Falle eines Ver- 
dachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke durch Freilegung der in Betracht kommenden 
Knochen oder Gelenke). 
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S. 8. 
Bei Rindern sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kaumuskeln, letztere 
unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender Schnitte, sowie die bei der 
Schlachtung zu Tage tretenden Fleischtheile auf Finnen zu untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt 
senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die Hauptgallengänge sowie neben dem Spigel'schen Lappen bis 
auf die Gallengänge anzulegen; es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darmbein= 
drüsen, Kniefaltendrüsen und Bugdrüsen. 
8g. 9. 
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall anzu- 
schneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt für Saug- und Milchkälber 
weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann unterbleiben. 
S. 10. 
Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasenhöhle und deren 
Nebenhöhlen zu untersuchen, letztere, nachdem der Kopf in der Längsrichtung neben der Mittellinie durch-
	        
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