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Die Anzahl der zu untersuchenden Proben für die unter Abs. 4 angeführten Prüfungen richtet sich
nach dem letzten Absatze des §. 15 der Ausführungsbestimmungen D
II. Kntersuchung der Fette auf die im S. 5 Nr. 3 der Ausflhrungsbestimmungen I) verbotenen Zusäße.
Sofern nicht ein besonderer Verdachtsgrund vorliegt (Zweiter Abschnitt Abs. 1), ist in allen Fällen
auf die nachstehend unter 1 angeführten Stoffe zu untersuchen. Verläuft diese Untersuchung ergebnißlos,
so ist mindestens noch auf einen der übrigen Stoffe je nach Lage des Falles zu prüfen.
1. Machweis von Borsäure und deren Salzen.
10 g Fett werden mit 20 cem alkoholischer Kalilauge (13 g Kaliumhydroryd in 100 cem
Alkohol von 70 Raumprozenten) verseist. Die Seifenlösung wird in einer Platinschale eingedampft und
verascht. Die Asche ist nach dem ersten Abschnitte gemäß II unter 1 weiter zu behandeln. Bei der
Untersuchung der Margarine kann das beim Schmelzen dieses Fettes sich absetzende Wasser sogleich auf
Borsäure geprüft werden.
2. Bachweis von Kormaldehyd.
50 g Fett werden in einem Kolben von etwa 500 cem Inhalt mit 50 cem Wasser versetzt und
erwärmt. Nachdem das Fett geschmolzen ist, destillirt man unter Einleiten von Wasserdampf 25 cem
Flüssigkeit ab. Das Destillat ist nach dem ersten Abschnitte gemäß 1 unter 2 weiter zu behandeln.
3. Bachweis von Klkali- und Erdalkali-Sydrosyden und -Karbonaten.
a) 30 8 geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in einem mit Rückflußkühler
verschenen Kolben von etwa 500 cem Inhalt vermischt. In das Gemisch wird ½ Stunde lang strömender
Wasserdampf eingeleitet. Nach dem Erkalten wird der wässrige Auszug filtrirt.
b) Das zurückbleibende Fett wird darauf nach Zusatz von 5 cem konzentrirter Salzsäure in
gleicher Weise, wie unter a angegeben, behandelt.
Alsdann ist das klare Filtrat von a auf 25 cem einzudampfen und nach dem Erkalten mit ver-
dünnter Salzsäure anzusäuern. Bei Gegenwart von Alkaliseife scheidet sich Fettsäure aus, die mit
Aether auszuziehen und nach dem Verdunsten desselben als solche zu kennzeichnen ist. Entsteht jedoch
beim Ansäuern eine in Aether schwer lösliche oder gelblich-weiße Abscheidung, so ist diese gegebenenfalls
nach der folgenden Ziff. 4 unter b auf Schwefel weiter zu prüfen.
Das klare Filtrat von b wird durch Zusatz von Ammoniakflüssigkeit und Ammoniumkarbonat-
lösung auf alkalische Erden geprüft.
4. Bachweis von schwefliger Säure und deren Salzen und von unterschwefligsauren Salzen.
a) Zur Bestimmung der schwefligen Säure und der schwefligsauren Salze werden 50 g ge-
schmolzenes Fett in einem Destillirkolben von 500 cem Inhalt mit 50 cem Wasser vermischt. Der
Kolben wird darauf mit einem dreimal durchbohrten Stopfen verschlossen, durch welchen drei Glasröhren
in das Innere des Kolbens führen. Von diesen reichen zwei Röhren bis auf den Boden des Kolbens,
die dritte nur bis in den Hals. Die letztere Röhre führt zu einem Liebig'schen Kühler; an diesen schließt