Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Anlage F (au 8. 16). 
Cidesformular 
für 
die Schätzer der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, nachdem ich zur 
Schätzer der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem 
Geschäft und bei der etwaigen Abschätzung von Fahrzeugen und Geschirren nebst Zubehör nach den bezüglichen 
Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten Friedenspreise und 
ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller 
Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch zum Schaden der Besitzer oder der Reichskasse, abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe!
	        
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