Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: 
2 Deckengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 cm bis 1 m 70 cm lang und nicht über 1 kg schwer, 
1 neue Kardätsche, 
1 Train-(Fahr-Peitsche. 
Bemerkung: Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörflücke haben den vorstehenden Bedingungen möglichst zu entspreche 
Ueber Abweichungen ist nur hinwegzusehen, wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwe 
völlig geeignet ist. Keinesfalls darf die Bedingung über die erforderliche Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. 
Für Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können nöthigen Falls die Anforderungen entsprechend geändert werda 
Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung, so dürfen auch Fahrzeug 
angekauft werden, welche bei einer Tragfähigkeit von mindestens 30 Ctr. entsprechend schwerer als 14 Clr. sind. 
Bis zur völligen Durchführung der militärischerseits eingeleiteten Beschaffung und Niederlegung der Wage 
plane (Blahen) wird das Generalkommando bei Ausgabe der Wagen-Aushebungspläne alljährlich bestimmen, is 
wieviele Wagen als weiteres Zubehör Wagenplane (Blahen) auszuheben find. Diese haben aus möglichst wase 
dichtem Stoffe zu bestehen.
	        
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