Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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fönigliche Verordunng, 
bekreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahuverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung 
des Bahnhose Plochingen erforderlichen Grundeigenihums im Wege der ZSwangsenteignung. 
Vom 25. September 1902. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446), ver- 
ordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt: 
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der nach Art. 5 Ziff. 5 
des Gesetzes vom 27. Mai 1899 (Neg. Blatt S. 329) und Art. 5 Ziff. 8 des Gesetzes vom 
23. Juli 1901 (Reg. Blatt S. 209) auszuführenden Erweiterung des Bahnhofs Plochingen 
diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu 
erwerben, welche nach dem genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen 
erforderlich sind. 6 
Nach diesem Plan handelt es sich in der Hauptsache darum, den zur Zeit zwischen 
dem Ort und dem Neckar eingezwängten Bahnhof in der Richtung gegen Altbach an einer 
Stelle zu erweitern, wo zu beiden Seiten der Hauptbahn genügender Raum für die er- 
forderlichen Anlagen zur Verfügung steht. Der Bahnhof erhält besondere Gleise für 
Personen= und für Güterzüge, einen Hauptbahnsteig und drei Zwischenbahnsteige, die durch 
eine Bahnsteigunterführung verbunden werden sollen. Die Dienstgebäude des alten Bahn- 
hofs (Verwaltungsgebäude, Wartsaal und Wirthschaftsgebäude und Güterschuppen) müssen 
beseitigt und durch neue Gebäude an anderer Stelle ersetzt werden. 
Für den Rangirdienst sind die nöthigen Gleise herzustellen. Eine neue Lokomotiv- 
remise, eine elektrische Umformeranlage und eine Wasserstation sind zu errichten; ferner 
ist eine neue Stellwerksanlage auszuführen. Im unteren und oberen Bahnhoftheil ist 
je die Staatsstraße Stuttgart—Ulm zu verlegen; im oberen Bahnhoftheil ist außerdem 
der schienengleiche Uebergang der Staatsstraße von Plochingen nach Kirchheim u. T. über 
die Hauptbahn und die obere Neckarbahn durch eine Wegüberführung zu ersetzen. Im 
Zusammenhang hiemit soll eine neue Neckarbrücke erbaut, sowie das Ufervorland links 
vom Neckar abgehoben werden. 
 
	        
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