Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen. 
1) Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, wird der Prämiensatz nach Maßgabe des 
für die Genossenschaft geltenden Tarifs vom Vorstande festgesetzt. 
2) Wenn dieselben Arbeiter mit mehreren Arten von Arbeiten beschäftigt werden (z. B. mit Straßen-= 
reinigung und Steinschlagen), so sind in der monatlichen Nachweisung für jede Art die verwendeten 
Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergl. Anleitung des Reichs-Ver- 
sicherungsamts, betreffend die Nachweisungen von Regiebauarbeiten, vom 12. Dezember 1887). 
Erfolgt eine solche Trennung nicht, so wird bei der Berechnung der Prämie die höchste in Betracht 
kommende Gefahrenklasse zur Anwendung gebracht. Auf Versicherungen gemäß §. 31 des Bau- 
Unfallversicherungsgesetzes findet diese Bestimmung keine Anwendung. 
Festgesetzt gemäß §. 26 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichs- 
Gesetzblatt S. 698). 
Berlin, den 16. November 1902. 
Das Reichs-Versicherungsamt, Abtheilung für Unfallversicherung. 
Gaebel. 
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Zurüchziehung der ertheilten Ermächtigung zur Anestellung ärztlicher Beugnisse für 
militärpflichtige Dentsche in Spanien. Vom 21. November 1902. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 7. November 1902 (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 
1902, Nr. 48 S. 396) zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 21. November 1902. 
Pischek. v. Schnürlen. 
Die dem praktischen Arzte und Marine-Oberassistenzarzte der Reserve I). Hans Leyden zu Madrid 
zufolge Bekanntmachung vom 26. Juni 1901 (Central. Blatt S. 233)7) ertheilte Ermächtigung zur 
Ausstellung der im §. 42 der Wehrordnung bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder be- 
dingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt in 
Spanien haben, ist zurückgezogen worden. 
Berlin, den 7. November 1902. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Nichter. 
*) Württ. Reg. Blatt von 1901 S. 207. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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