Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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4. 11. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreifend Abänder- 
25. 
26. 
26. 
26. 
28. 
ungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. 101. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Stiftung Klein- 
kinderpflege Mühlhausen, OA. Cannstatt. 104. 
. Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die von Ausländern be- 
hufs Eingehung einer Ehe in Württemberg beizubringenden Zeugnisse. 142. 
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung zum Vollzug des Körperschafts- 
forstgesetzes vom 19. Februar 1902 (Reg. Blatt S. 45). 104. 
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Er- 
werbung des für den Bau einer Eisenbahn von Laupheim nach Schwendi erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 89. 
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Forsistrafgesetzes und des Forst- 
polizeigesetzes. 90. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Flößerei auf der Enz 
oberhalb der Einmündung der Kleinenz. 133. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen. 135. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Taube-Varnbüler'schen 
Familienstiftung in Stuttgart. 135. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Großherzoglich Badischen Staats- 
eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für Bahnhoferweilerungsbauten in Mühlacker erforder- 
lichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 149. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Bauwerkmeisterprüfung. 163. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Turnordnung für 
die Gelehrten= und Realschulen. 142. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Turnlehrerbildungs= 
anstalt in Stuttgart. 146. 
Mai. 
.Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. 141. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Laupheim zu Erhebung 
einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 150. 
. Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die 
sortlaufende Statistik der Taubstummen. 133. 
. Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die an der Baugewerke- 
schule in Stuttgart abzuhaltende Vorprüfung zur Bauwerkmeisterprüfung. 169. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Diphtherieserum in 
den Apotheken. 182. 
30. Staatsministerium. Bekanntmachung, betreffend die Formen des schriftlichen Geschäfts- 
verkehrs der Behörden unter einander und mit dem Publikum. 177.
	        
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