Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Finanzwesen. Aufhebung der Hofkameralämter Stammheim und Waiblingen. Bekanntmachung der 
K. Hofdomänenkammer vom 2. September. 433. 
Kassenführung und Kassenkontrolle bei den öffentlichen Körperschaften und Stiftungen 
im Departement des Innern. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 9. August. 400. 
Fischerei (Ausübung). 228. 
Fleischbeschau. Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom 
3. Juni 1900. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 29. Juli. 268. 
s. im einzelnen die Inhaltsübersicht S. 270. 
Flößerei. Aufhebung der Flößerei auf der Enz oberhalb der Einmündung der Kleinenz. Verfügung 
des Ministeriums des Innern vom 25. April. 133. 
Flüsse. Flößerei auf der Enz. 133. 
Aichung der Neckarschiffe. 183. 
Formen des schriftlichen Geschäftsverkehrs der Behörden unter einander und mit dem Publikum. 
Bekanntmachung des K. Staatsministeriums vom 30. Mai. 177. 
Formulare (Verwendung im amtlichen Verkehr). 181. 
Forstanwälte s. Forstwesen. 92. 
Forstliche Versuchsstation in Tübingen. Bezeichnung als „Forstliche Versuchsanstalt“. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 28. Juli. 385. 
Forstwesen. Aenderungen des Gesetzes über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Waldungen 
der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschasten vom 16. August 1875, 
des Forststrafgesetzes vom 2. September 1879 und des Forstpolizeigesetzes vom 8. Sep- 
tember 1879. Gesetz vom 19. Februar. 37. 
Redaktion des Körperschaftsforstgesetzes und des Forstpolizeigesetzes. Bekanntmachung 
der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 19. Februar. 45. 
Körperschaftsforstgesetz. 45. — Forstpolizeigesetz. 51. — Bestimmungen hinsicht- 
lich der forstpolizeilichen Beaufsichtigung der Waldungen. 51. — Von den einzelnen forst- 
polizeilich zu bestrafenden Verfehlungen. 57. — Allgemeine strafrechtliche Bestimmungen 
und Strafverfahren. 62. — Anwendung des Gesetzes und Schlußbestimmungen. 63. 
Vollziehung des Forststrafgesetzes und des Forstpolizeigesetzes. Verfügung des Justiz-- 
ministeriums vom 23. April. 90. 
Vollzug des Körperschaftsforstgesetzes vom 19. Februar 1902. Verfügung der Mini- 
sterien des Innern und der Finanzen vom 14. April. 104. 
Geldverrechnung für das Forstamt Entringen. 264. 
Geldverrechnung für das Forstamt Dunningen. 622. 
Verhängung von Ordnungsstrafen über Forstbeamte. 603. — Amtsanwälte in Forst- 
rügesachen. 619. 
Fortbildungsschulen. Prüfung von Gewerbelehrlingen in Schulfächern. 29. 
Frankfurter Bank. Einziehung der Banknoten. 266.
	        
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