Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

Verkehrswesen. 
b) Straßenverkehr. 
Verkehr mit Motorfahrzeugen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
25. April. 135. 
c) Verkehr zu Wasser. 
Aufhebung der Flößerei auf der Enz oberhalb der Einmündung der Kleinenz. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 25. April. 133. 
Transport von Thieren auf den Bodenseedampfbooten. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 2. Juli. 229. 
Aichung der Neckarschiffe. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Juni. 183. 
Verpflegung marschirender 2c. Truppen (Vergütung hiefür). 12. 
Versicherungswesen. Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor dem Landesversicherungs- 
amt. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 22. Januar. 18. 
Prämientarif der Versicherungsanstalt der Württ. Baugewerks-Berufsgenossenschaft. 
Bekanntmachung des Landesversicherungsamts vom 27. Oktober. 564. 
Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft. Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern vom 21. November. 567. 
Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1903. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 4. Dezember. 579. 
Vollzug des Gesetzes über die Unfallfürsorge für Gefangene vom 30. Juni 1900. 
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 10. Dezember. 583.7 
Unfallfürsorge für Beamte. Gesetz vom 23. Dezember. 589. 
Vollzug des Reichs-Unfallfürsorgegesetzes für Beamte und für Personen des Sol- 
datenstandes vom 18. Juni 1901 sowie des Landesgesetzes, betreffend die Unfallfürsorge 
für Beamte, vom 23. Dezember 1902. Verfügung sämmtlicher Ministerien vom 23. De- 
zember. 599. 
s. auch Viehseuchen (Umlage. 74). 
Versuchsanstalt, forstliche, in Tübingen. Bezeichnung als solche. 385. 
Verwaltungsbehörden, welche in Ausführung von Reichs= und Landesgesetzen (Arbeitergesetz- 
gebung 2c.) als „zuständige Behörde“ erklärt sind. 34. 83. 84. 599. 
Veterinärwesen. Verbot des im Umherziehen erfolgenden Handels mit Geflügel. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 3. Juli. 230. 
Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom 3. Juni 
1900. Belanntmachung des Ministeriums des Innern vom 29. Juli. 268. — Im ein- 
zelnen s. das Inhaltsverzeichniß S. 270. 
*) In Zeile 2 dieser Verfügung ist zu setzen statt „Reichs-Gesetzblatt S. 356“: S. 536.
	        
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