Object: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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sicherungsunternehmungen, durch Verordnung vom 16. Nov. 1902 
hinsichtlich der Lippeschen und es ist als zweifellos zu betrachten, 
dass die kleineren und mittleren Bundesstaaten dieses Vorgehen 
nachahmen werden. Anderseits kann ein Unternehmen, das nach 
Massgabe des Vorstehenden an sich unter die Aufsichtsgewalt 
der Reichsaufsichtsbehörde fallen würde, der Aufsicht der Landes- 
behörde des Bundesstaates unterstellt werden, in dessen Gebiet 
es seinen Sitz hat; dies ist zulässig in Ansehung von Unter- 
nehmungen, deren Geschäftsbetrieb sich zwar über das Gebiet 
eines Bundesstaates hinaus erstreckt, aber sachlich, örtlich oder 
hinsichtlich des Personenkreises eng begrenzt ist; die Anordnung 
erfolgt durch den Reichskanzler im Einvernehmen mit den be- 
teiligten Bundesregierungen. 
Bei seiner beaufsichtigenden Thätigkeit kann sich das Auf- 
sichtsamt der Landesbeamten bedienen, aber es können auch be- 
sondere Kommissare desselben ernannt werden, welche den Ge- 
schäftsverkehr des Amtes mit den privaten Versicherungsunter- 
nehmungen zu vermitteln haben; diese Kommissare werden von 
dem Reichskanzler, und zwar aus der Zahl der Landesbeamten, 
ernannt, und sie können im Auftrage und nach näherer Anord- 
nung des Amtes bestimmten Unternehmungen gegenüber mit der 
unmittelbaren Aufsicht betraut werden. Die Stellung dieser Kom- 
missare in staats- und verwaltungsrechtlicher Beziehung ist eine 
eigenartige, des Vorbilds in der bisherigen Reichsgesetzgebung 
der Hauptsache nach entbehrende. Die Kommissare sind Landes- 
beamte — Staats- oder auch Kommunalbeamte — und bleiben 
solche trotz der Ernennung zu Kommissaren des Aufsichtsamts; 
diese Ernennung hat allerdings die Bedeutung, dass sie im Neben- 
amt öffentlichrechtliche Funktionen, also staatliche Dienste, für 
das Reich und eine Reichsbehörde leisten, aber dieses Moment 
genügt nicht, um ihre Charakterisierung als Reichsbeamte zu recht- 
fertigen. Nach Massgabe der Bestimmung in $ 1 R.-Beamten-G. 
lässt sich diese Qualifikation nichtverteidigen. Die Kommissare haben
	        
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