Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Benennung der Gegenstände. 
Abfälle 
von Glashütten, desgleichen Scherben und Bruch von Glas und Porzellan; von 
der Bleigewinnung (Bleigekrätz, Bleiabzug oder Abstrich und Bleiasche); von 
der Gold= und Silberbearbeitung (Munzgrätze); von Seifensiedereien die Unter- 
lauge; von Gerbereien das Leimleder; ferner Blut von geschlachtetem WVieh, so- 
wohl flüssiges als eingetrocknetes, Thierflechsen, Abfälle und Theile von rohen 
Häuten und Fellen, abgenutzte alte Lederstücke, Hörner, Hornspitzen, Hornspäne, 
Klauen und Knochen, letztere mögen ganz oder zerkleinert seen .... 
Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
a) Rohe Baumwolleell .. 
b) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidrähtiges und Watten 
Anmerk. Zu Zetteln angelegtes, geschlichtet oder ungeschlichtt 
2) ungebleichtes drei= und mehrdrähtiges, imgleichen alles gezwirnte, ge- 
bleichte oder gefärbte hhannmn . . . . . . . . . .. N. 
c) Baumwollene, desgleichen aus Baumwolle und Leinen, ohne Beimischung 
von Seide, Wolle und anderen Thierhaaren, gefertigte Zeuge und Strumpf- 
waaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker= und Putz- 
waaren; auch dergleichen Zeug= und Strumpfwaaren mit Wolle gesiickt 
oder brochirt; ferner Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden (Lahn) 
und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen, außer Verbindung mit Seide, 
Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und anderen Materialien. 
Blei: 
Rohes, in Blöcken, Mulden 2c., auch altes, desgleichen Blei-, Silber= und 
Goldglättttteeee .. . ... 
Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Roͤhren, Schrot, Platten u. s. w., auch 
erolltes Biiieee . ..... .. . . . .. 
9* Bleiwaaren, als: Spielzeug ꝛc. ganz oder theilweise aus Blei, auch 
dergleichen lackirte Waaren . . ... ... . .. ... .... .. . . .. 
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