Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- nud Schulwesens, 
betreffend das Höhere Lehrerinnenseminar in Stuttgart. Vom 8. August 1903. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
8. August d. J. gnädigst zu verfügen geruht, daß die nächste Aufsicht über das K. Höhere 
Lehrerinnenseminar in Stuttgart mit Wirkung vom 1. September d. J. ab die 
K. Ministerialabteilung für die höheren Schulen zu führen hat. 
Stuttgart, den 8. August 1903. 
Weizsäcker. 
Bekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend die Titulatur der hauptamtsassistenten und ftameralamtsbuchhalter. Vom 4. August 1903. 
Seine Königliche Majestät haben am 3. August d. J. allergnädigst geruht, 
den Hauptamtsassistenten (Assistenten bei den Hauptzollämtern, Zollämtern, 
Salzsteuerämtern, bei den Kameralämtern, Hauptsteuerämtern, den Kanzleien 
von Landeskollegien und bei dem Finanzarchiv in Ludwigsburg), sowie dem 
Kameralamtsbuchhalter in Sindelfingen den Titel „Finanzsekretär“ zu verleihen, 
hiebei übrigens denjenigen dieser Beamten, welchen bereits der Titel einer höheren 
Dienststelle verliehen ist, diesen Titel vorzubehalten. 
Solches wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 4. August 1903. 
Zeyer. 
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