Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

Sr 
— 
## 
Verzeichnis 
der 
im Gemeindebezirk belegenen Betriebe, 
in denen fremde Kinder beschäftigt werden. 
Erlänterungen. 
In Spalte 4 ist bei jeder Revision die vorgefundene Zahl der Kinder einzutragen. 
In Spalte 5 ist das Datum der nach § 10 des Gesetzes zu erstattenden Anzeigen einzutragen. 
In Spalte 7 find die wegen Zuwiderhandlungen rechtsgültig erkannten Strafen einzutragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.