Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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hat am 19. März 1902 ein Familienstatut und am 14. Juli 1902 einken Nachtrag hiezu 
errichtet, durch welches die ihm gehörigen, auf den Markungen Hemmingen, Höfingen, 
Ditzingen, Hirschlanden, Leonberg, Münchingen, Schöckingen und Schwieberdingen 
gelegenen, teils zu den ehemaligen Lehengütern Hemmingen und Höfingen gehörigen, teils 
von dem Vater des Stifters neu erworbenen Grundstücke nebst dem Schloßinventar, dem 
Gutsinventar und den von der Gattin des Stifters beigebrachten Schmuckgegenständen 
ein für die Regel unveräußerliches und unteilbares Familienfideikommiß bilden sollen, 
mit welchem der jeweilige Fideikommißinhaber die in § 1 Ziff. 4 des Familienstatuts 
näher bezeichneten Kapitalbeträge, falls sie ihm künftig zufallen, vereinigen soll. 
Der erste Fideikommißinhaber ist der Stifter selbst. Das Fideikommiß vererbt sich 
auf seine ehelichen männlichen Nachkommen nach der Lineal-Gradualordnung und nach 
dem Rechte der Erstgeburt. 
Den beiden nachgeborenen Söhnen des Stifters sind ihre gesetzlichen Pflichtteils- 
ansprüche ausdrücklich vorbehalten. 
Durch das Familienstatut werden die durch die Gesetze und die bestehenden Familien= 
verträge begründeten Ansprüche und Verbindlichkeiten der Nachkommen des verstorbenen 
Freiherrn Theodor von Varnbüler in Bezug auf die Erbfolge in die früheren Lehengüter 
nicht geändert und gilt dies auch bei etwaigen Streitigkeiten über die Bestandteile der 
ehemaligen Lehengüter und die darauf ruhenden Verbindlichkeiten gegenüber den Erben 
früherer Stammgutsbesitzer. 
Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 des Statuts über die Veräußerung und Be- 
lastung der Fideikommißgrundstücke in den dort vorgesehenen besonderen Fällen finden 
auf die ehemaligen Lehengüter und die mit denselben vereinigten Grundstücke keine An- 
wendung. 
Diesem Familienstatut und dem Nachtrag zu demselben wurde im Einvernehmen mit 
der K. Kreisregierung für den Neckarkreis unter Vorbehalt der Pflichtteilsansprüche der 
beiden nachgeborenen Söhne des Stifters und der Rechte dritter Personen die gerichtliche 
Bestätigung erteilt, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 20. Dezember 1902. 
Landerer. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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