Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

184 
Mufter 1 (zu § 6). 
Zeugnis 
über 
die Tätigkcit als Apothekerlehrling. 
Dem (Vor= und Zuname) 
geboren am ien 
wird hiermit bescheinigt, daß er vom ien 19 bis zum 
ten 
19 in der von mir geleiteten Apotheke als Lehrling 
beschäftigt gewesen ist. 
(Folgen die Angaben über die Führung und die Leistungen des Lehrlings während der Lehrzeit.) 
, den len 19 
(Unlerschrift des Apothekers.) 
Beglaubigt. 
, den * 19 
(Siegel und Unterschrift des Medizinalbeamten.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.