Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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& 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 5. Oktober 1904. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesamtverzeichnis der zur 
Ausstellung von Zeugnissen über de wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigten Lehranstalten. Vom 19. September 1904. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens, betreffend 1 e der Vorschriften für die staatlichen Prüfungen der Lehrerinnen für 
weibliche Handarbeiten. Vom 12. September 1904. — Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, betreffend 
eine Abänderung der Arzneitaxe vom 27. Dezember 1901. Vom 27. September 1904. 
  
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zengnissen über die wisseaschaftliche 
tefähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechligten Lehranstalten. 
Vom 19. September 1904. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der Nr. 37 des 
Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1904 erlassene Bekanntmachung vom 17. Au- 
gust 1904, betreffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten 
Lehranstalten, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 19. September 1904. 
Pischek. v. Schnürlen.
	        
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