Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Fischerei. Ausübung. 42. 
Fleischbeschau. Ausführung des Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 14. Juni. 167. 
Fleischbeschau= und Schlachtungsstatistik. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 22. August. 246. 
Viehzählung und Zählung von Schlachtungen. 356. 
Fleischsteuer s. Verbrauchsabgaben. 
Forstamt Plochingen. Geldverrechnung. 61. 
Forstwesen. Geldverrechnung für das Forstamt Plochingen. Verfügung des Finanzministeriums 
vom 2. April. 64. 
Fortführung der Steuerbücher. 351. 
Freiheitsstrafen. Vollzug militärgerichtlich erkannter Freiheitsstrafen durch die bürgerlichen 
Behörden. 100. 
Freiwillige Gerichtsbarkeit. Wiederherstellung der durch Brand zerstörten Teile des Grundbuchs 
für den Grundbuchamtsbezirk Ilsfeld. Königliche Verordnung vom 1. November. 363. 
Fürsorge für nicht pensionsberechtigte Lehrer und Lehrerinnen. 191. 
G. 
Gebäude. Brandschaden für das Jahr 1905. 414. 
Gebühren s. Entschädigungen. # 
Gefängniswesen. Vollzug militärgerichtlich erkannter Freiheitsstrafen durch die bürgerlichen 
Behörden. 100. 
Geflügelcholera. Bekämpfung derselben. 5. 
Gegenseitigkeit in Bezug auf Vollstreckung deutscher Urteile in Osterreich und österreichischer Urteile 
in Deutschland. 411. 
bezüglich Bosnien und Herzegowina s. 195. 
Geldverrechnung für das Forstamt Plochingen. 64. 
Gemeindebesteuerungsrechte s. Finanzwesen. 263. 377. 
Gerichte. (Kaufmannsgerichte). 349. 
Gerstetten—Anstetten (Eisenbahn). Zwangsenteignung. 99. 
Geschäftskreis des Steuerkollegiums. 306. 
Gesundheitspflege s. Sanitätswesen, Veterinärwesen, Schutzvorschriften. 
Getränke. Ausführung des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen 
Getränken. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. April. 64. 
Gewerbe. Unbrauchbarmachung nicht zum Genusse für Menschen bestimmter ausländischer Fette. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 18. Februar. 35. 
Verkehr mit Wein 2c. 64.
	        
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