Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

7. 
Regierungsblatt 
Königreich Würtiemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 2. April 1904. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen eegenbesten. Verlehrsabteilung, betreffend die Abänderung " 
der württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. Vom 30. M 
  
Verfügung des Ministerinms der answärtigen Augelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend die Abänderung der württ. pokordnung vom 21. Mai 1900. 
Vom 30. März 1904. 
Die Postordnung vom 21. Mai 1900 hat folgende Anderungen erfahren: 
1) § 13. „Postpaketadresse.“ 
Als neuer Absatz Vist einzufügen: 
V. Die Postbehörde kann die Befugnis, mehrere Pakete mit einer Post- 
paketadresse zu versenden, vorübergehend aufheben. 
Die seitherigen Absätze VVIII sind mit VIIX zu bezeichnen. 
2) § 23. „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Ein- 
holung von Wechselaccepten.“ 
a. Der zweite Satz des zweiten Absatzes unter IX erhält nachstehende 
Fassung:
	        
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