Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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& 10. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 13. Mai 1904. 
  
Inhalt: 
|önigliche Verordnung, betreffend de Wiedecusammentritt der Stände. Vom 9. Mat 1904. — Verfügung des 
n 
      
    
  
isteriums des Inne nderun der Staatsirrenanstalten. Vom 5. Mai 1904. 
K#önigliche Verordnung, . 
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 9. Mai 1904. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Mittwoch, den 18. Mai d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Carlsruhe i. Schl., den 9. Mai 1901. 
Wilheln. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
	        
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