Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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6) Sprengstoffe in Patronenhüllen, sofern diese äußerlich mit Nitroglyzerin (Ziff. 1) 
oder mit anderer Sprengflüssigkeit benetzt, oder äußerlich mit festen Sprengstoffen 
behaftet sind; 
7) Sprengpräparate, bei welchen die einzelnen an und für sich nicht sprengkräftigen 
Bestandteile in einem geschlossenen Behälter durch leicht brechbare Scheidewände 
oder Hahnvorrichtungen solange getrennt gehalten werden, bis die Explosion, 
durch Zertrümmerung, Verschiebung der Scheidewände oder Offnen der Hahn- 
vorrichtungen veranlaßt, stattfinden soll. 
84. 
Wer Sprengstoffe in Mengen von mehr als 35 Kilogramm Bruttogewicht ver- 
sendet, muß unter Angabe der Bestimmungsorte der Ortspolizeibehörde des Versendungs- 
orts den Frachtschein zur Visierung vorlegen. Der Empfang der Sendung ist vom 
Empfänger auf dem dem Frachtscheine beigefügten Lieferscheine zu bescheinigen. Die 
bescheinigten Lieferscheine sind der Ortspolizeibehörde des Versendungsorts jederzeit auf 
Verlangen vorzulegen. 
85. 
Wer an der Versendung von solchen Sprengstoffen, welche den Vorschriften des 
Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge- 
brauch von Sprengstoffen (Reichs-Gesetzblatt S. 61) unterliegen, in der Weise teilnimmt, 
daß er dabei in den Besitz von Sprengstoffen gelangt (Spediteur, Transportführer, 
Transportbegleiter), muß den vorgeschriebenen Erlaubnisschein zum Besitze von Spreng- 
stoffen oder beglaubigte Abschrift desselben während der Dauer seines Besitzes stets bei 
sich führen und auf Verlangen vorzeigen. 
86. 
Für die Versendung auf Land- und Wasserwegen sind Sprengstoffe in hölzerne, 
haltbare und dem Gewichte des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen, deren 
Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche nicht 
mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Statt der hölzernen 
Kisten oder Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen, ge- 
firnißten Pappdeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer) verwendet werden.
	        
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