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11. Wegebauten mit Verwendung von Lokomotiven oder sonstigen maschi-
nellen Einrichtungen, aber ohne Fels= oder Sprengarbeiten von n
erheblichem Umfange 43 2,15
12. Wie vor, jedoch mit Fels= oder Sprengarbeiten vr von arzeblichem umsange 5.5 2,
Dritte Gruppe. l
Eisenbahubanten, Kaual-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbanten.
13. Eisenbahnbauten, Kanal-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbauten,
mit Verwendung von Handgeräten, Karren, Kähnen oder Fuhrwerk 2,2 1,10
14 Wie vor, jedoch mit Verwendung von Rollwagen auf Geleisen und
sonstigen Geräten, ohne maschinelle Einrichtungen 4,8 2, 40
15. Wie vor, jedoch mit Verwendung von Lokomotiven, ueentenie
und sonstigen maschinellen Einrichtungen . 5,712,85
16. Tunnel-, Stollen= und Schachtbau. 6.8 3,40
17.isenbahnoberbau und Straßenbahnbau. 4.5 1 2,25
18. Uferschutzbauten für sich allein 2,6 1,30
19. Bauwerke für Tiefbau von Holz, Eisen, Mauerwert, Beton, *
lich der Fundamentausschachtung für diese Bauwerke . L 2, 80
Bierte Gruppe.
Kulturtechnische, Plauierungs-, Ausschachtungs= und ähnliche Erd-
und Bauarbeiten. .
20. Erdarbeiten ohne oder mit nur ausnahmsweiser Verwendung von
Handkarren oder Fuhrwerk: i
Hierher gehören: Einebnungen, Rieselfeld- und Grabenanlagen,
Teich-, Schießstand-, Deich- und ähnliche Bauten, auch Ausschach-
tungen, soweit diese nicht unter die Ziffer 27 fallen . «,9 0,45
21 Erdarbeiten wie bei 20 mit Verwendung von Karren, Fuhrwerk oder
sonstigem Handgerät, aber ohne Fels= oder Sprengarbeiten von
erheblichem Umfange 1,9 6,05
22. Wie vor, jedoch mit Fels= oder Sprengarbeiten von erheblichem Umfange 3,6 L
23. Erdarbeiten wie bei 20 mit Verwendung von Rollwagen auf Geleisen,
aber ohne Verwendung maschineller Einrichtungen und ohne Fels- "
oder Sprengarbeiten von erheblichem Umfange .. :j,5; 1,75