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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 30. Dezember 1905.
Inhalt:
Königliche Berordnung, betreffend die Anderung der Königlichen Verordnung vom 4. November 1902 über die
Kral Sungen für den Verkehrsanftaltendierst. Bom 23. Dezember 1905. — Königliche Verordnung, betreffend
die Anderung der Königlichen Berordnung vom 2. November 1895 über die Foritdienstpräfungen. Vom
23. Dezember 1905. — Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend eine Ab-
änderung des Familienstatuts des Fürstlichen Hauses von Quadt-Wokradt. Jäny. Vom 16. Dezember 1905.
—Bekanntmachung Mintsteriumg der au##wärtigen Angelegenheiten. kehrsabteilung, betreffend die
Übertragung der Konzession für die Nebenbahn von Korntal nach Weissach. Vom 20. Dezember 1905. —
Bekanntmachung des Sitnn lür des Innern, betreffend Abänderung der Borschriften über die Prüfung
der Tierärzte. Vom 24. Dezember 1905. — Versfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage
des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1906. Bom 27. Dezember 1905.
Könisliche Verordnung,
betressend die Anderung der fKönislichen Verordunns vom 4. Vovember 1902 über die Prüfungen
für den Verkehrsanstaltendienst. Vom 23. Dezember 1905.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Die Königliche Verordnung vom 4. November 1902, betreffend die Prüfungen für
den Verkehrsanstaltendienst, Reg. Bl. S. 553, wird in den nachstehenden Punkten abgeändert:
1. Die beiden ersten Absätze des * 2 der Verordnung erhalten die Fassung:
„A) Die Befähigung zum höheren Dienst, nämlich zu den Stellen der Vor-
stände und Mitglieder der Kollegien, der Eisenbahnbetriebsinspektoren, Oberpost-