Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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h) bei der Herstellung von Satden) ohne Schehe 
für je 1kg .. .1,00 M 
desgleichen mit Schmelzen sur je l kgs ...·2,50- 
i) Sirupe werden einschließlich der verwendeten Arzneimittel 
berechnet mit 0,10 4 für je 10 g; Sirupus Aurantü Cor-- 
ticis, Sirupus Citri, Sirupus Croci, Sirupus Ferri jodati. 
Sirupus Violae jedoch mit 0,15 + für 10 g, Sirupus 
simplekx nur mit 0,05 A für 10 g, mit 0,30 4 für 100 g. 
k) Tinkturen und Elixiere, bei denen der Preis der ver- 
wendeten Arzneimittel für je 1 kg der fertigen Zubereitung 
nicht mehr beträgt als 7,00 44, werden einschließlich der ver- 
wendeten Arzneimittel berechnet mit 0,15 für 10 g, mit 
1,00 4 für 100 g. 
Beträgt der Preis der verwendeten Arzneimittel für 1 kg 
der fertigen Zubereitung mehr als 7,00 .4, so werden ange- 
setzt: der Preis der Arzneimittel und außerdem für die Her- 
stellung der Zubereitung 5,00 4 für 1 kg, bei geringeren 
Mengen 1,00 4 für 100 g. 
Im vorstehenden nicht verzeichnete Arbeiten sind nach den unter 
II12 aufgestellen Grundsätzen zu berechnen. 
II. Grundsätze für die Berechnung der Arzneipreise. 
8. Der Preis der Arzneimittel wird nach Verhältnis der ver- 
wendeten Mengen aus den Preisen der nachfolgenden Preisliste be- 
rechnet. Wenn in der Preisliste nur ein Preis festgesetzt ist, so wird 
nach diesem der Preis für jede Menge des Arzneimittels berechnet. 
Sind die Preise eines Arzneimittels für verschiedene Mengen abgestuft, 
so ist für die Berechnung des Preises der zwischen diesen Stufen lie- 
genden Mengen der Preis der nächstniederen Stuse maßgebend. Wenn 
*) Den Salben sind die Pasten für den äußeren Gebrauch zuzurechnen.
	        
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