Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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6. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 24. Februar 1905. 
Inhalt: 
Gesez, schetreffend die Bereinigung von Cannstatt, Untertürkheim und Wangen mit Stuttgart. Bom 19. Februar 
— Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung von Mitgliedern der literarischen 
Len uro ch für Württemberg. Baden und Hessen. Vom 13. Februar 1905. 
  
  
Geset, 
betreffend die Vereinigung von Caunkatt, Untertürkheim und Wengen mit Stuttgart. 
Vom 19. Februar 1905. 
Wilhelm II., von Gottes Guaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Stadtgemeinde Cannstatt, sowie die Gemeinden Untertürkheim und Wangen, 
Oberamts Cannstatt, werden mit Wirkung vom 1. April 1905 an von dem Oberamts- 
bezirk Cannstatt getrennt und dem Stadtdirektionsbezirk Stuttgart zugeteilt. 
Art. 2. 
Mit Wirkung vom gleichen Tag werden die Stadtgemeinde Cannstatt, sowie die 
Gemeinden Untertürkheim und Wangen mit der Stadtgemeinde Stuttgart auf Grund 
der zwischen diesen Gemeinden getroffenen Vereinbarungen zu einer einheitlichen Gemeinde 
vereinigt (vergl. Art. 4 Abl. 4).
	        
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