Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. George Alexander Boesebeek 
in Moskau ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, 
Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder 
bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden 
Aufenthalt in dem inneren Rußland haben. 
Berlin, den 17. März 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
HBekanntmachung des Ministerinms des Inneru, 
betreffend die Genehmigung der Inbilänmskistung des Würktemberzischen Insenirurvereins in 
Ituttgart. Vom 6. April 1905. 
Seine Königliche Majestät haben am 3. April ds. Is. der Jubiläums- 
stiftung des Württembergischen Ingenieurvereins in Stuttgart die nach- 
gesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 6. April 1905. 
Pischek. 
HBekanntmaochung des Ministeriums des Kirchen- und Schulweseus, 
betresfend die Genehmisuns der Karl Faber-Stifinug an der Universttät Täbingen. 
Vom 13. April 1905. 
Seine Königliche Majestät haben am 12. April 1905 allergnädigst geruht, 
der Karl Faber-Stiftung an der Universität Tübingen die nachgesuchte Genehmigung 
zu erteilen. 
Stuttgart, den 13. April 1905. 
Weizsäcker. 
Gedruckt in der Buchdruckeret Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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