Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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1) vor dem Vormittags-Hauptgottesdienst das Lösen der Fische von der Legangel 
(Nachtschnur, Legschnur) und das Einsammeln der in Reusen gefangenen Fische; 
2) in den Nachmittagsstunden das Setzen der Netze. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 9. Juni 1905. 
Wilhelns. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
Hekanntmachung des Jnltizministerinms, 
betreffend die Genehmigung der Sszenhard!'schen Familienstisftung in Lalw. Vom 27. Mai 1905. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
26. ds. Mts. der von dem Privatier Karl Jakob Bozenhardt in Calw und dessen 
Ehefrau Luise Friederike Bozenhardt geborenen Schlatterer daselbst errichteten 
Familienstiftung die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 27. Mai 1905. 
Breitling. 
Lekauntmachung der Ministerien des Junern und des friegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzklicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Argentinies, Urugnay oder paras#nay. Vom 25. Mai 1905. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 10. Mai 1905 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1905 
Nr. 20 S. 126) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 25. Mai 1905. 
Pischek. v. Schnürlen.
	        
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