Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Schluß-Protokoll. 
Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tage zwischen Württemberg und Österreich- 
Ungarn abgeschlossenen Staatsvertrags zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen, welche 
sich aus der Anwendung der für das Königreich Württemberg, beziehungsweise für die 
im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder geltenden Steuergesetze ergeben können, 
haben die unterzeichneten Bevollmächtigten noch folgende Verabredungen getroffen, welche 
mit dem Vertrag selbst gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen: 
1) Württemberg behält sich für den gegenwärtigen Staatsvertrag die Zustimmung 
der Landstände vor. 
2) Die vertragsschließenden Teile sind darüber einverstanden, daß zum Zweck der 
Durchführung des Staatsvertrags die Steuerbehörden der beiden vertrags- 
schließenden Teile ermächtigt sind, in unmittelbaren Verkehr zu treten und auf 
Anfragen derselben Auskunft aus den amtlichen Akten zu erteilen, sowie daß 
auf diese Anfragen und Auskunftserteilung die Pflicht zur Amtsverschwiegen- 
heit und Geheimhaltung Anwendung zu finden hat, und daß Mkten nicht über- 
sendet werden. 
Das gegenwärtige Protokoll, das durch den Austausch der Ratifikationen als von 
beiden Teilen genehmigt anzusehen ist, wurde in doppelter Ausfertigung zu Stuttgart 
am vierten Februar im Jahre Eintausend neunhundert und fünf vollzogen. 
v. Soden. v. Pereira. 
(n. S.) (I. S.) 
  
Gedruckt in der Buch druckerel Chr. Scheufele in Sturtgart.
	        
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