Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

127 
Mieheinfuhr-Erlaubnisschein. 
Aulage 2. 
TDen. 
wird gemäß 6 11 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 13. April 1906, betreffend die Einfuhr 
von Wiederkäuern und Schweinen aus Osterreich-Ungarn, (Reg. Bl. S. 119) gestattet, folgende Tiere unter 
Beobachtung der Bestimmungen der gedachten, umseitig abgedruckten Verfügung einzuführen: 
den 19090 
Auf Grund vorstehender Erlaubnis sind nach vorheriger tierärztlicher Feststellung der Seuchenfreiheit 
heute eeingeführt worden. 
den 190 , den 190 
Grenzzollamt. Grenztierarzt. 
Die am erfolgte Ankunft der obenbezeichneten Tiere ist heute zur 
Anzeige gebracht. 
, den 190 
Schultheißenamt. 
(Siegel). 
Wenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.