Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

216 
rampe und neue Ladegleise und Ladeplätze hergestellt und der schienengleiche übergang 
des Vizinalwegs Nr. 2/1 um etwa 70 m nach Süden gerückt werden. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 20. Juli 1906. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Weizsäcker. von Marchtaler. Fleischhauer. 
Bekannimachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ansstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Bolivien. Vom 13. Juli 1906. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 27. Juni 1906 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1906 
Nr. 43 S. 930) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 13. Juli 1906. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Adolf Stöcker in La Paz ist auf Grund des § 42 Ziff. 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziff. 1a bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in Bolivien haben. 
Berlin, den 27. Juni 1906. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.