Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Im Falle der Zulassung hat das Oberamt das Kraftfahrzeug in eine Liste nach 
beiliegendem Muster 1 einzutragen. Demnächst ist das Fahrzeug mit einem polizeilichen 
Kennzeichen (§ 7) zu versehen. Die Angabe der Erkennungsnummer erfolgt durch die 
nach § 4 Abs. 1 zuständige Behörde. Der Antragsteller erhält über die Zulassung und 
die Eintragung des Kraftfahrzeugs und die Zuteilung des Kennzeichens eine Bescheini- 
gung nach beiliegendem Muster 2. Die Bescheinigung ist in Urschrift oder beglaubigter 
Abschrift bei der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen und Plätzen mitzu- 
führen und den Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. 
Bei Verlegung des Wohnorts des Eigentümers in einen Bezirk, in dem die Kraft- 
fahrzeuge mit anderen Buchstaben oder römischen Ziffern (§ 7 Abs. 1) gekennzeichnet 
werden, ist das Fahrzeug mit einem Kennzeichen des neuen Bezirkes zu versehen und 
auf Grund der vorgelegten Bescheinigung eine neue auszustellen. 
86. 
Vorbehaltlich der Vorschrift im § 29 muß jedes auf öffentlichen Wegen und Plätzen 
verkehrende Kraftfahrzeug das polizeiliche Kennzeichen) tragen. 
§ 7. 
Das von der Porlizeibehörde zuzuteilende Kennzeichen besteht aus einem oder meh- 
reren Buchstaben oder römischen Ziffern zur Bezeichnung des Bundesstaats oder engeren 
Verwaltungsbezirkes und aus der Erkennungsnummer, unter welcher das Fahrzeug in 
die polizeiliche Liste (§ 5) eingetragen ist. Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und 
an der Rückseite des Fahrzeugs nach außen hin an leicht sichtbarer Stelle anzubringen. 
Bei Krafträdern kann die Polizeibehörde aus besonderen, aus der Bauart des Fahrzeugs 
sich ergebenden Gründen von der Anbringung des zweiten Kennzeichens absehen und 
demgemäß zulassen, daß nur ein Kennzeichen an der Vorderseite oder an der Rückseite 
angebracht wird. 
Das vordere Kennzeichen ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, schwarzgeran- 
detem Grunde auf die Wandung des Fahrzeugs oder auf eine rechteckige Tafel aufzu- 
malen, die mit dem Fahrzeuge durch Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu verbinden ist. 
Die Buchstaben, die römischen Ziffern und die Nummer müssen in eine Reihe gestellt 
Eine lbberficht über die in den Deutschen Bundesstaaten eingeführten Kennzeichen ist in der Anlage 
enthalten. 
  
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